• titelbild

Gesetzliche Regelung der Patientenverfügung

 

Vorrang für Menschenwürde und Selbstbestimmung


Erfolgreich setzte sich die Aktion Gemeinsinn mit einer Medienkampagne für klare gesetzliche Regelungen zur Patientenverfügung ein. Denn ein Problem, das angesichts der steigenden Zahl sehr alter Menschen und der Errungenschaften der modernen, stark technisierten Medizin immer dringlicher wird, ist die Frage künstlicher Lebensverlängerung und würdigen Sterbens. Vor der höchst erfreulichen des Gesetzes im Jahr 2009 war hierzulande über viele Jahre hinweg eine kontroverse Diskussion geführt worden. Die Komplexität des Themas, Angst vor Missbrauch und die unterschiedlichen Positionen von gesellschaftlichen Institutionen hatten dabei eine Konsensbildung verhindert.

 

Download: BMJ Muster-Textbausteine für eine Patientenverfügung


Die Aktion Gemeinsinn startete im Oktober 2006 eine Medienkampagne zum Thema Patientenverfügungen. Ziel war es, die häufig nur unzureichend unterrichtete allgemeine Öffentlichkeit aufzuklären über die Gefährdung ihres ureigensten Selbstbestimmungsrechts im „Falle des Falles“ und die zivilrechtliche Absicherung von Patientenverfügungen durch den Bundestag mit vorantreiben zu helfen.


Die Entscheidung über Wiederbelebung, künstliche Ernährung und Beatmung sowie über lebensverlängernde Therapien lag vor der gesetzlichen Neuregelung trotz damals bereits vereinzelt existierender Patientenverfügungen beim Arzt oder im Streitfall beim Gericht. Ärzte standen dabei unter dem Druck u.a. vom Pflegepersonal und hatten keine rechtliche Absicherung, sodass in vielen Fällen alles getan wurde, um den Menschen nicht sterben zu lassen. Die Defizite bezüglich eines normalen, ungehinderten Sterbeprozesses mit Hilfe einer effektiven Schmerzbekämpfung waren so eklatant, dass nur neue gesetzgeberische Initiativen weiterhelfen konnten. Es ging dabei nicht um aktive Sterbehilfe, sondern um die freie Entscheidung eines jeden Einzelnen über lebensverlängernde Therapien und die Ausschöpfung der Möglichkeiten der modernen palliativen Medizin, damit ein Sterben in Würde ermöglicht wird.


Die Aktion Gemeinsinn rief daher dazu auf zu verhindern,

  • dass am Ende des Lebens nur noch Gerichte und Ärzte entscheiden und
  • dass Patientenverfügungen nur noch in Todesnähe gelten sollen. (Das wäre schwer definierbar, zwänge zu Wiederbelebung- und Notfallmaß- nahmen und würde einen plötzlichen gnädigen Tod verhindern.)


Der Mitbegründer der Aktion Gemeinsinn, Prof. em. C. C. Schweitzer, Universität Bonn, hatte zusammen mit dem Direktor der Universitätsklinik Dresden für Innere Medizin und Onkologie, Prof. G. Enninger, einen offen Brief in dieser Sache entworfen, den damals mehr als 20 führende Personen aus allen Gruppierungen des öffentlichen Lebens unterschrieben.


Der Brief wurde als sogenannte  Testimonialanzeige veröffentlicht; er sollte die Bevölkerung zur aktiven Unterstützung aufrufen und die Entscheidungsfindung des Gesetzgebers beschleunigen. Mit Erfolg, wie wir heute wissen. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zivilcourage

Zivilcourage

Die zentrale Tugend für eine demokratische Gesellschaft

weiterlesen

Suchfunktion